F?rder-ABC (FAQ)
F?rder ABC
F¨¹r die Umsetzung von Forschungsideen ist es in der Regel notwendig, Forschungsmittel bei Ministerien, Organisationen oder Stiftungen zu beantragen. Diese sogenannten Drittmittel m¨¹ssen im Rahmen von Forschungsantr?gen beantragt werden. In diesem Zusammenhang sto?en die Forschenden auf eine Vielzahl von Begrifflichkeiten, die nicht immer selbsterkl?rend sind. Das F?rder ABC soll hier eine Hilfestellung geben.
Das unten stehende Bild des Projektzyklus erl?utert die einzelnen Phasen, die ein Forschungsprojekt in der Regel durchl?uft. In allen Phasen stehen Ihnen Serviceeinrichtungen und Gesch?ftsbereich zur Unterst¨¹tzung zur Seite. Wenn Sie auf das Bild klicken, ?ffnet sich ein PDF-Dokument ¨¹ber das Sie die jeweiligen Serviceeinrichtungen und Gesch?ftsbereiche direkt anw?hlen k?nnen.
Phase der Entwicklung der Forschungsdidee und Suche nach F?rdermitteln
Zuwendungsforschung auf Antrag (= Antragsforschung) ist die von Dritten finanzierte unabh?ngige Forschung und Entwicklung zur Erweiterung des Wissens und des Verst?ndnisses. Die Geldgeber f?rdern die Projekte uneigenn¨¹tzig, was eine Vorteilsgew?hrung ohne eine besondere Gegenleistungsverpflichtung darstellt. Schutz-, Urheber-, Nutzungs- und Verwertungsrechte verbleiben bei der 365ÌåÓýͶע_365ÍøÇòͶע. Die Forschungsergebnisse k?nnen ohne Zustimmung des Mittelgebers ver?ffentlicht werden. Werden im Verlauf bzw. im Anschluss eines hoheitlichen Zuwendungsprojekts privatrechtliche Vertr?ge geschlossen, ist die Steuerpflicht und die Relevanz f¨¹r die Trennungsrechnung separat vom GB Finanzen Team Steuermanagement zu beurteilen.
Auftragsforschung auf Angebotsbasis (= Auftragsforschung) und wissenschaftliche Dienstleistungen ist die Erbringung von Leistungen f¨¹r externe Empf?nger. Die Auftragsforschung erfolgt in der Regel f¨¹r einen privaten Drittmittelgeber und ist gewinnorientiert. In Einzelf?llen k?nnen auch ?ffentliche Einrichtungen privatrechtliche Auftr?ge vergeben. Der Auftraggeber legt das Forschungsziel und die Konditionen des Auftrags fest. Die Verwertungsrechte an den Arbeitsergebnissen verbleiben f¨¹r gew?hnlich ¨C ausschlie?lich oder zum Teil ¨C beim Auftraggeber. Die Ver?ffentlichung der Ergebnisse bedarf einer Regelung mit dem Auftraggeber.
Finden gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse Anwendung, beispielsweise im Sinne von Beobachtungsstudien, Gutachten, Materialpr¨¹fungen etc., handelt es sich dabei um wissenschaftliche Dienstleistungen.
In der 365ÌåÓýͶע_365ÍøÇòͶע Osnabr¨¹ck werden Auftragsforschungsarbeiten in der Regel ¨¹ber Science to Business GmbH abgewickelt.
Gelder, die 365ÌåÓýͶע_365ÍøÇòͶעn (oder ?ffentlichen Einrichtungen) au?erhalb der Grundfinanzierung zus?tzlich von dritter Stelle zuflie?en. Sie werden in der Regel befristet bereitgestellt.
Bei einigen F?rderprojekten werden nicht die gesamten, f¨¹r das Forschungsvorhaben n?tigen Mittel vom F?rdermittelgeber bereitgestellt. In den F?llen sind die Eigenmittel die H?he der erforderlichen Eigenbeteiligung des Unternehmens oder der 365ÌåÓýͶע_365ÍøÇòͶע an den Gesamtkosten des Vorhabens. Wird dieser Eigenanteil in ?Cash¡° gefordert, dann ist ein Geldfluss nachzuweisen, er kann aber auch je nach F?rderlinie als geldwerte Gegenleistung (Personalkapazit?t oder Sachmittel) dargestellt werden.
Der FIT Newsletter bietet Ihnen gezielt und passgenau Informationen zur Forschungsf?rderung. Mit Ihrer E-Mail-Adresse k?nnen Sie sich in FIT registrieren und ein individuelles Benutzerprofil anlegen: Sie bestimmen die Wissenschaftsgebiete, Arten der F?rderung sowie F?rderer, ¨¹ber die Sie Informationen erhalten m?chten. Zu einem Zeitpunkt Ihrer Wahl erhalten Sie eine E-Mail mit den aktuellen, f¨¹r Sie wichtigen F?rderinformationen.
Auf der F?rderdatenbank des Bundes erhalten Sie einen ?berblick ¨¹ber F?rderprogramme des Bundes, der L?nder und der Europ?ischen Union. Sie k?nnen hier ¨¹ber die Suchfunktion das aktuelle F?rderangebot durchforsten ¨C passgenau f¨¹r Ihr Vorhaben.
Unter Forschung und Entwicklung werden T?tigkeiten verstanden, die zum Erkenntniszuwachs beitragen, indem sie z. B. offene wissenschaftliche oder technologische Fragen kl?ren. Dazu geh?ren: Grundlagenforschung, angewandte Forschung und experimentelle Entwicklung.
FuE-F?rderung ist die Finanzierung von Forschung und Entwicklung durch die ?ffentliche Hand. Sie erfolgt in der Regel durch nicht r¨¹ckzahlbare Zusch¨¹sse f¨¹r konkrete Vorhaben.
Gibt Ziele f¨¹r die F?rderung in einem definierten Bereich (Innovationsfeld/Technologiefeld) vor. Es werden ebenfalls bindende Handlungsvorschrift mit formalisiertem Aufbau (Zuwendungszweck/Gegenstand, Rechtsgrundlage, Zuwendungsempf?nger usw.). Thema, Konditionen und Fristen der F?rderung benannt.
Die Einf¨¹hrung von neuen oder wesentlich verbesserten Produkten (G¨¹ter, Dienstleistungen), Prozessen sowie Marketing- und Organisationsmethoden.
Kooperationen von Unternehmen, wissenschaftlichen Partnern oder andere Praxispartner bedeuten eine Zusammenarbeit zweier oder mehrerer Institutionen, sei es nur projektbezogen oder auch langfristig. Eine Kooperation hat immer zum Ziel, gemeinsam mehr zu erreichen als allein.
Wird bei Verbundvorhaben durch die Partner bestimmt. Er oder sie repr?sentiert das Projekt und verantwortet die Managementprozesse (Projektablauf, Ressourcenplanung und Kommunikation).
Einige Antragsverfahren sind zweistufig angelegt. Erster Schritt ist dann eine kurzgefasste Vorhabenbeschreibung (Skizze), die dem formalen F?rderantrag vorgeschaltet ist. Sie enth?lt alle wesentlichen Informationen zur Beurteilung der F?rderf?higkeit. Bei positiver Begutachtung der Skizze folgt die Aufforderung zur Vollantragstellung.
Die Einrichtungen, die die F?rderung von Projekten organisieren und verwalten. Ihre Auftraggeber sind haupts?chlich Ministerien auf Bundes-u. L?nderebene aber auch privatrechtliche oder ?ffentlich-rechtliche Stiftungen.
Projektbezogene Zusammenarbeit von Unternehmen und/oder wissenschaftlichen Einrichtungen, die in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln ist. Der Verbundkoordinator/ Die Verbundkoordinatorin agiert vergleichbar zum Projektkoordinator bzw. der Projektkoordinatorin, Verbundpartner sind vergleichbar mit Kooperationspartnern.
?ffentliche Gelder, die ohne einen bestehenden Rechtsanspruch vergeben werden. Sie sind grunds?tzlich zweckgebunden.
Phase der Antragsformulierung und Projekteinwerbung
Bei einer Anteilsfinanzierung erh?lt man nicht die gesamten ben?tig Kosten f¨¹r ein Forschungsvorhaben. Anteilsfinanzierung = % Satz der Kosten, die man f¨¹r das Forschungsvorhaben bekommen kann.
Beurteilung der wirtschaftlichen Unternehmenssituation. Sie stellt sicher, dass die f¨¹r das Projekt notwendigen Eigenmittel erbracht werden k?nnen. Bei Antragstellung reicht das Unternehmen Bonit?tsunterlagen ein.
Beihilfe, die einem Unternehmen gew?hrt wird und deren Betrag als geringf¨¹gig anzusehen ist. Sie ist somit nicht weiter genehmigungspflichtig durch die Europ?ische Kommission.
Damit die als De-minimis-Beihilfen bezeichneten Subventionen nicht dadurch, dass ein Zuwendungsempf?nger mehrere Subventionen dieser Art sammelt, doch noch zu einer Wettbewerbsverzerrung f¨¹hren, ist der Subventionswert aller f¨¹r einen Zuwendungsempf?nger zul?ssigen De-minimis Beihilfen auf einen bestimmten H?chstbetrag innerhalb von drei Steuerjahren (Kalenderjahren) begrenzt. Bei jeder Neubewilligung einer De-minimis-Beihilfe muss sichergestellt sein, dass die Gesamtsumme der im laufenden Steuerjahr sowie in den zwei vorangegangenen Steuerjahren gew?hrten De-minimis-Beihilfen den Schwellenwert von 200.000 € nicht ¨¹berschreitet.
Hier bedarf es immer einer engen Abstimmung mit dem Bereich Forschung, Kooperation, Drittmittel.
Die Verwendungsrichtlinien der Deutschen Forschungsgemeinschaft sehen ab dem 01.01.2023 f¨¹r den Erhalt der DFG-Programmpauschale (DFG-PP) vor, dass sich die gef?rderten Einrichtungen Leitlinien zur Verwendung der DFG-PP geben. Anlass der ?nderung der Verwendungsrichtlinie ist die Vorgabe des Rechnungspr¨¹fungsausschusses des Deutschen Bundestages (RPA-BT) an das Bundesministerium f¨¹r Bildung und Forschung (BMBF) und die DFG in der Folge der Pr¨¹fung der DFG-PP durch den Bundesrechnungshof. Der Beschluss des RPA-BT sieht insbesondere vor, dass die indirekten, zus?tzlichen und variablen Projektausgaben, die im Zusammenhang mit der DFG-F?rderung entstehen, pr?ziser bestimmt und die diese anteilig ausgleichenden Mittel aus der DFG-PP transparent und pr¨¹fbar durch die gef?rderten Einrichtungen verwendet werden.
Um Personalkosten f¨¹r ein Forschungsvorhaben kalkulieren zu k?nnen, verlangen viele F?rdermittelgeber eine Kalkulation auf Basis von Durchschnittss?tzen. Dies ist insbesondere dort relevant, wo noch kein konkreter wissenschaftlicher Mitarbeiter oder keine konkrete wissenschaftliche Mitarbeiterin f¨¹r die Mitarbeit in dem Forschungsvorhaben vorgesehen ist.
Elektronisches Formularsystem f¨¹r Antr?ge, Angebote und Skizzen an Bundesministerien.
Bei einigen F?rderprojekten werden nicht die gesamten, f¨¹r das Forschungsvorhaben n?tigen Mittel vom F?rdermittelgeber bereitgestellt. In den F?llen sind die Eigenmittel die H?he der erforderlichen Eigenbeteiligung des Unternehmens oder der 365ÌåÓýͶע_365ÍøÇòͶע an den Gesamtkosten des Vorhabens. Wird dieser Eigenanteil in ?Cash¡° gefordert, dann ist ein Geldfluss nachzuweisen, er kann aber auch je nach F?rderlinie als geldwerte Gegenleistung (Personalkapazit?t oder Sachmittel) dargestellt werden.
Um gef?rdert zu werden, m¨¹ssen einige Voraussetzungen, die die F?rdermittelgeber fordern, erf¨¹llt sein.
F¨¹r 365ÌåÓýͶע_365ÍøÇòͶעn finden sich diese Information in der aktuelle F?rderbekanntmachung. Dort ist auch formuliert, wer antragsberechtigt ist. Kommt es im Rahmen von zweistufigen Antragsverfahren zur Aufforderung zur Antragstellung nach einer vorherigen Skizzenbegutachtung, sind dort in der Regel weitere Voraussetzung f¨¹r die Antragstellung formuliert.
Bei Verbundpartnern sind Voraussetzungen in der Regel:
- Abschluss einer Kooperationsvereinbarung mit der 365ÌåÓýͶע_365ÍøÇòͶע,
- Nachweis der Bonit?t bei Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
- Vorhaben darf noch nicht begonnen worden sein,
- Nachweis der zweckentsprechenden Verwendung der Mittel.
Prozentualer Anteil der Gesamtkosten eines F?rderprojektes, der durch F?rdermittel finanziert wird.
Ein LoI ist eine unverbindliche Absichtserkl?rung, h?ufig von Projektpartnern ausgestellt, die Interesse an der Mitwirkung an einem Forschungsvorhaben signalisiert.
EU-rechtlicher Aufschlag auf die F?rderquote, der speziell f¨¹r kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die als Partner in Forschungsprojekten auftreten, gew?hrt werden kann.
Die bestehende Lehrverpflichtung des Professors bzw. der Professorin k?nnen f¨¹r drittmittelgef?rderte Forschungsprojekte erm??igt werden. Die Lehre kann ¨¹ber die Vergabe eines Lehrauftrags sichergestellt werden. Mittel f¨¹r diese Lehrauftr?ge k?nnen in vielen F?llen ¨¹ber das Drittmittelprojekt mit beantragt werden.
In der 365ÌåÓýͶע_365ÍøÇòͶע Osnabr¨¹ck verwendeter Sammelbegriff f¨¹r gew?hrte Mittel f¨¹r Overhead und Projektpauschalen, Gemeinkosten, Zuschlagss?tze auf direkte Personalkosten, Gemeinkostenpauschalen etc.. Projektpauschalen werden von manchen F?rdermittelgebern f¨¹r indirekte Kosten gew?hrt und betragen z.B. bei BMBF-Projekten zwischen 20-22%.
Einige Antragsverfahren sind zweistufig angelegt. Erster Schritt ist dann eine kurzgefasste Vorhabenbeschreibung (Skizze), die dem formalen F?rderantrag vorgeschaltet ist. Sie enth?lt alle wesentlichen Informationen zur Beurteilung der F?rderf?higkeit. Bei positiver Begutachtung der Skizze folgt die Aufforderung zur Vollantragstellung.
Die Einrichtungen, die die F?rderung von Projekten organisieren und verwalten. Ihre Auftraggeber sind haupts?chlich Ministerien auf Bundes-u. L?nderebene aber auch privatrechtliche oder ?ffentlich-rechtliche Stiftungen.
Projektbezogene Zusammenarbeit von Unternehmen und/oder wissenschaftlichen Einrichtungen, die in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln ist. Der Verbundkoordinator/ Die Verbundkoordinatorin agiert vergleichbar zum Projektkoordinator bzw. der Projektkoordinatorin, Verbundpartner sind vergleichbar mit Kooperationspartnern.
?ffentliche Gelder, die ohne einen bestehenden Rechtsanspruch vergeben werden. Sie sind grunds?tzlich zweckgebunden.
Ist eine schriftliche Mitteilung ¨¹ber die Bewilligung der F?rdermittel. Die zuwendungsf?higen Ausgaben werden in den jeweiligen F?rderrichtlinien n?her beschrieben. Der Betrag der zuwendungsf?higen Ausgaben wird im Zuwendungsbescheid festgesetzt und zur Grundlage der F?rderung gemacht. Nur die als ?zuwendungsf?hig¡° definierten Ausgaben werden gef?rdert und sind abrechnungsf?hig.
Phase der Projekteinrichtung und -vorbereitung nachdem der Antrag bewilligt wurde
ANBest-P: Allgemeine Nebenbestimmungen f¨¹r Zuwendungen zur Projektf?rderung. Sind Bestandteil eines Zuwendungsbescheides
BNBestP: Besondere Nebenbestimmungen zum Zuwendungsbescheid.
NABF: Nebenbestimmungen f¨¹r Zuwendungen auf Ausgabenbasis des BMBF zur Projektf?rderung
Die Verwendungsrichtlinien der Deutschen Forschungsgemeinschaft sehen ab dem 01.01.2023 f¨¹r den Erhalt der DFG-Programmpauschale (DFG-PP) vor, dass sich die gef?rderten Einrichtungen Leitlinien zur Verwendung der DFG-PP geben. Anlass der ?nderung der Verwendungsrichtlinie ist die Vorgabe des Rechnungspr¨¹fungsausschusses des Deutschen Bundestages (RPA-BT) an das Bundesministerium f¨¹r Bildung und Forschung (BMBF) und die DFG in der Folge der Pr¨¹fung der DFG-PP durch den Bundesrechnungshof. Der Beschluss des RPA-BT sieht insbesondere vor, dass die indirekten, zus?tzlichen und variablen Projektausgaben, die im Zusammenhang mit der DFG-F?rderung entstehen, pr?ziser bestimmt und die diese anteilig ausgleichenden Mittel aus der DFG-PP transparent und pr¨¹fbar durch die gef?rderten Einrichtungen verwendet werden.
Zum Projektstart wird zusammen mit dem Projektleiter oder der Projektleiterin ein Erstgespr?ch ¨¹ber die administrativen Themen zum Projekt gef¨¹hrt. Dies dient einer erfolgreichen Projektabwicklung. Das Erstgespr?ch wird mit dem Bereich Forschung, Kooperation, Drittmittel durchgef¨¹hrt.
Prozentualer Anteil der Gesamtkosten eines F?rderprojektes, der durch F?rdermittel finanziert wird.
Das Kontierungsblatt ersetzt den Buchungsstempel und weist auf eine aus Drittmitteln finanzierte Rechnung hin. Damit kann sichergestellt werden, dass die Rechnung korrekt archiviert wird. Es enth?lt weitere Abfragen, die f¨¹r die Nachweispflicht relevant sind. Au?erdem erkl?rt die Projektleitung damit die ?sachliche Richtigkeit¡° der Rechnung.
Vertragswerk in dem die Zusammenarbeit, sowie die Rechte und Pflichten der Kooperationspartner innerhalb des Forschungsprojekts vereinbart werden. Muss in der 365ÌåÓýͶע_365ÍøÇòͶע vor Unterschrift durch den Vizepr?sidenten f¨¹r Forschung, Transfer und Nachwuchsf?rderung durch den Gesch?ftsbereich Strukturplanung und Recht gepr¨¹ft werden.
Vertragswerk, welches die rechtlichen und summenm??igen Rahmenbedingungen festlegt, damit die Mittel des Zuwendungsgebers entsprechend des Zuwendungsbescheids anteilig an die Kooperationspartner weitergeleitet werden k?nnen. Der Vertrag muss vor Unterschrift duch den Vizepr?sidenten f¨¹r Forschung, Transfer und Nachwuchsf?rderung vom Gesch?ftsbereich Strukturplanung und Recht gepr¨¹ft werden.
Falls ein Geldtopf (Personalkosten, Sachkosten, Reisekosten, Investitionen oder Positionsnummer bei BMBF-Projekten) um mehr als 20 % ¨¹berzogen wird, ist ein schriftlicher Umwidmungsantrag zu stellen. Die Mittel sollen damit von einem Geldtopf in den anderen umgewidmet werden.
Eine Mischfinanzierung liegt vor, wenn sich mehrere Zuwendungsgeber (z.B. EU/Bund/Land) an einer Ma?nahme beteiligen.
F¨¹r die Einstellung von Personal im Rahmen von eingeworbenen Forschungsprojekten kann gemeinsam mit dem Personalmanagement (f¨¹r die Fakult?t zust?ndige/r Sachbearbeiterin/ Sachbearbeiter) eine Stellenausschreibung formuliert werden. Gibt es seitens des Projekttr?gers Signale, dass ein Forschungsprojekt bewilligt wird ohne dass bereits ein offizieller Zuwendungsbescheid vorliegt, kann eine Stellenausschreibung "vorbehaltlich der finalen Mittelzusage" vorbereitet und ver?ffentlicht werden. F¨¹r das Auswahlverfahren und die Einstellung stellt die 365ÌåÓýͶע_365ÍøÇòͶע entsprechende Formulare bereit.
Online-Tool bei Bundesprojekten. Elektronisches Verfahren zur Durchf¨¹hrung und Abrechnung bewilligter Vorhaben. Hierzu ist eine Anmeldung/Genehmigung erforderlich.
In der 365ÌåÓýͶע_365ÍøÇòͶע Osnabr¨¹ck verwendeter Sammelbegriff f¨¹r gew?hrte Mittel f¨¹r Overhead und Projektpauschalen, Gemeinkosten, Zuschlagss?tze auf direkte Personalkosten, Gemeinkostenpauschalen etc.. Projektpauschalen werden von manchen F?rdermittelgebern f¨¹r indirekte Kosten gew?hrt und betragen z.B. bei BMBF-Projekten zwischen 20-22%.
Erkl?rung, dass auf Einlegung eines Rechtsbehelfs verzichtet wird und der jeweilige Bescheid damit Rechtswirksam wird. Nach ¡ì 70 VwGO ist der Widerspruch innerhalb eines Monats nach Bekanntwerden des Bescheids einzulegen. Nach einem Monat ist der Bescheid auch ohne Rechtsbehelfsverzichtserkl?rung g¨¹ltig.
Ist eine schriftliche Mitteilung ¨¹ber die Bewilligung der F?rdermittel. Die zuwendungsf?higen Ausgaben werden in den jeweiligen F?rderrichtlinien n?her beschrieben. Der Betrag der zuwendungsf?higen Ausgaben wird im Zuwendungsbescheid festgesetzt und zur Grundlage der F?rderung gemacht. Nur die als ?zuwendungsf?hig¡° definierten Ausgaben werden gef?rdert und sind abrechnungsf?hig.
Phase der Projektdurchf¨¹hrung
Ver?nderungen des Zuwendungsbescheides werden aufgrund eines ?nderungsantrages genehmigt und schriftlich erl?utert. Dies kann sich auch auf den Finanzierungsplan beziehen.
Es wird ein Antrag mit einem neuen Finanzierungsplan und einer Begr¨¹ndung der Notwendigkeit f¨¹r den Projekterfolg eingereicht. Die Genehmigung erfolgt schriftlich mit einem neuen Bescheid. Es kann auch eine Ablehnung erfolgen.
Das Beschaffungswesen der ?ffentlichen Verwaltung hat das Ziel, die Haushaltsmittel sparsam und wirtschaftlich einzusetzen und Auftr?ge in transparenten, diskriminierungsfreien Verfahren im Wettbewerb zu vergeben. Zur Gew?hrleistung dieser und weiterer Ziele (beispielsweise im Umweltschutz) wurden eine Vielzahl vergaberechtlicher Bestimmungen auf nationaler und internationaler Ebene geschaffen. Den Prozess zur Beschaffung von Gegenst?nden bis 25.000 € finden Sie hier.
Die Verwendungsrichtlinien der Deutschen Forschungsgemeinschaft sehen ab dem 01.01.2023 f¨¹r den Erhalt der DFG-Programmpauschale (DFG-PP) vor, dass sich die gef?rderten Einrichtungen Leitlinien zur Verwendung der DFG-PP geben. Anlass der ?nderung der Verwendungsrichtlinie ist die Vorgabe des Rechnungspr¨¹fungsausschusses des Deutschen Bundestages (RPA-BT) an das Bundesministerium f¨¹r Bildung und Forschung (BMBF) und die DFG in der Folge der Pr¨¹fung der DFG-PP durch den Bundesrechnungshof. Der Beschluss des RPA-BT sieht insbesondere vor, dass die indirekten, zus?tzlichen und variablen Projektausgaben, die im Zusammenhang mit der DFG-F?rderung entstehen, pr?ziser bestimmt und die diese anteilig ausgleichenden Mittel aus der DFG-PP transparent und pr¨¹fbar durch die gef?rderten Einrichtungen verwendet werden.
Bei einigen F?rderprojekten werden nicht die gesamten, f¨¹r das Forschungsvorhaben n?tigen Mittel vom F?rdermittelgeber bereitgestellt. In den F?llen sind die Eigenmittel die H?he der erforderlichen Eigenbeteiligung des Unternehmens oder der 365ÌåÓýͶע_365ÍøÇòͶע an den Gesamtkosten des Vorhabens. Wird dieser Eigenanteil in ?Cash¡° gefordert, dann ist ein Geldfluss nachzuweisen, er kann aber auch je nach F?rderlinie als geldwerte Gegenleistung (Personalkapazit?t oder Sachmittel) dargestellt werden.
Um die Laufzeit eines Projektes zu verl?ngern, kann in der letzten Projektphase (ca. ? Jahr vor Ende) ein Antrag auf kostenneutrale Laufzeitverl?ngerung gestellt werden. Dabei bleibt das bereitgestellte Budget unver?ndert bestehen.
Gem. Nr. 7.2 VV/VVG d¨¹rfen Zuwendungen nur soweit und nicht eher ausgezahlt (und vom Zuwendungsempf?nger abgerufen) werden, als sie voraussichtlich innerhalb von z.B. 8 Wochen nach Auszahlung f¨¹r f?llige Zahlungen im Rahmen des Zuwendungszwecks ben?tigt werden. Das bedeutet, der der Zuwendungsempf?nger verpflichtet ist, die von ihm angeforderten und an ihn ausgezahlten F?rdermittel innerhalb von z.B. 8 Wochen zu nutzen. Andernfalls werden ?Strafzinsen¡° f?llig (vorgegebenen Frist).
Falls ein Geldtopf (Personalkosten, Sachkosten, Reisekosten, Investitionen oder Positionsnummer bei BMBF-Projekten) um mehr als 20 % ¨¹berzogen wird, ist ein schriftlicher Umwidmungsantrag zu stellen. Die Mittel sollen damit von einem Geldtopf in den anderen umgewidmet werden.
Falls eine ?nderung der ?kassenm??igen Bereitstellung per Haushaltsjahr¡° beim Projekttr?ger notwendig wird, ist ein Antrag auf Mittelverschiebung beim Projekttr?ger einzureichen. Nach Genehmigung des Antrages durch den Projekttr?ger erfolgt eine ?bertragung in das Folgejahr. Die kassenm??ige Bereitstellung pro Haushaltsjahr wird im Finanzierungsplan genannt.
Einige Projekttr?ger fordern w?hrend der aktiven Projektlaufzeit zu bestimmten Terminen eine Mittelbedarfsmeldung an. Dies ist eine in die Zukunft gerichtete Plankostenkalkulation um den Mittelbedarf im aktuellen Haushaltsjahr festzustellen und ggf. anzupassen.
Online-Tool bei Bundesprojekten. Elektronisches Verfahren zur Durchf¨¹hrung und Abrechnung bewilligter Vorhaben. Hierzu ist eine Anmeldung/Genehmigung erforderlich.
In der 365ÌåÓýͶע_365ÍøÇòͶע Osnabr¨¹ck verwendeter Sammelbegriff f¨¹r gew?hrte Mittel f¨¹r Overhead und Projektpauschalen, Gemeinkosten, Zuschlagss?tze auf direkte Personalkosten, Gemeinkostenpauschalen etc.. Projektpauschalen werden von manchen F?rdermittelgebern f¨¹r indirekte Kosten gew?hrt und betragen z.B. bei BMBF-Projekten zwischen 20-22%.
Eine formalisierte Darstellung ¨¹ber den wissenschaftlichen Projektfortschritt/Erfolgsbericht. Die Erstellung des Sachberichtes erfolgt durch die Wissenschaftlerin oder den Wissenschaftler.
Soll der neue Verwendungszweck ein anderer sein, als der genehmigte, muss dieser zuvor durch einen ?nderungsantrag beim Projekttr?ger beantragt werden. Es erfolgt eine schriftliche Vorhabenbeschreibung und bei positiver Begutachtung eine Genehmigung mit einem ?nderungsbescheid.
Die Bewilligungsbeh?rde (Projekttr?ger) hat vom Zuwendungsempf?nger einen Verwendungsnachweis zu verlangen. Dieser besteht aus einem Sachbericht und einem zahlenm??igen Nachweis. Im Sachbericht wird das Erreichen des Zuwendungszwecks im Einzelnen ausf¨¹hrlich dargestellt. ?ber die Ausgaben und Einnahmen wird ein zahlenm??iger Nachweis erstellt.
Phase des Projektabschlusses
Es wird ein Antrag mit einem neuen Finanzierungsplan und einer Begr¨¹ndung der Notwendigkeit f¨¹r den Projekterfolg eingereicht. Die Genehmigung erfolgt schriftlich mit einem neuen Bescheid. Es kann auch eine Ablehnung erfolgen.
Um die Laufzeit eines Projektes zu verl?ngern, kann in der letzten Projektphase (ca. ? Jahr vor Ende) ein Antrag auf kostenneutrale Laufzeitverl?ngerung gestellt werden. Dabei bleibt das bereitgestellte Budget unver?ndert bestehen.
Eine formalisierte Darstellung ¨¹ber den wissenschaftlichen Projektfortschritt/Erfolgsbericht. Die Erstellung des Sachberichtes erfolgt durch die Wissenschaftler.
Zu Schutzrechten z?hlen Patente, Gebrauchsmuster, Designs, Marken und das Urheberrecht. Sie alle sch¨¹tzen das geistige Eigentum und bilden f¨¹r Wissenschaft und 365ÌåÓýͶע_365ÍøÇòͶעn eine zunehmend wichtige Rolle. Grunds?tzlich gilt, dass jede Erfindung, welche eine Mitarbeiterin oder Mitarbeiter der 365ÌåÓýͶע_365ÍøÇòͶע Osnabr¨¹ck in dienstlicher Eigenschaft macht, eine sogenannte Diensterfindung ist. Diensterfindungen sind der Hochschulleitung bzw. dem IP-Management nach dem Entstehen in schriftlicher Form als Erfindungsmeldung mitzuteilen.
Die Bewilligungsbeh?rde (Projekttr?ger) hat vom Zuwendungsempf?nger einen Verwendungsnachweis zu verlangen. Dieser besteht aus einem Sachbericht und einem zahlenm??igen Nachweis. Im Sachbericht wird das Erreichen des Zuwendungszwecks im Einzelnen ausf¨¹hrlich dargestellt. ?ber die Ausgaben und Einnahmen wird ein zahlenm??iger Nachweis erstellt.
Gezielte Weitergabe von Ergebnissen und Erkenntnissen aus Forschungsprojekten an die Wirtschaft und Gesellschaft.
Die gemeinsame Einrichtung f¨¹r Transfer und Innovation der beiden Osnabr¨¹cker 365ÌåÓýͶע_365ÍøÇòͶעn beraten und unterst¨¹tzen bei allen Fragen rund um den Austausch zwischen Wissenschaft und Praxis, bei Gr¨¹ndungsideen und -vorhaben sowie bei der Verwertung von Forschungsergebnissen.